Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Drittelregel Terhaag, Schütze, Vigoo GbR, Brend’amourstr. 5, 40545 Düsseldorf (im Folgenden „Drittelregel“ genannt) und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die „Drittelregel“ bietet Workshops rund um das Thema Fotografieren und Bildbearbeitung an.

2. Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden als Teilnehmer (in Folgenden „Teilnehmer“ genannt) eines Workshops/einer Veranstaltung und Drittelregel als verantwortlichem Veranstalter. Teilnehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Teilnehmers haben – soweit nicht ausdrücklich schriftlich durch die Fotoschule bestätigt – keine Gültigkeit. Anderweitige Vereinbarungen und Nebenabreden, die diesen AGB widersprechen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Fotoschule.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen aus dem Bereich/den Bereichen Workshops, Kurse und Lehrgänge zum Thema Fotografie über das Online-Portal von Drittelregel geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.

Der Teilnehmer kann aus dem Sortiment von Drittelregel Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert oder gelöscht werden. Anschließend kann der Teilnehmer innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Dienstleistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Teilnehmer die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen.

 

§ 3 Anmeldung und Vertragsabschluss

1. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich ein Vertragsangebot. Drittelregel wird den Zugang der Bestellung des Teilnehmers unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2. Eine Anmeldung erfolgt
a. schriftlich auf dem Online-Portal der Fotoschule: „www.drittelregel.de“ bzw. „www.drittelregel.com“,
b. per E-Mail,
c. Brief oder
d. per Telefon.

3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlichen Daten (Vor- und Nachname, vollständige Adresse, ggf. E-Mail-Adresse) zu benennen, um die zeitnahe Bearbeitung durch Drittelregel zu ermöglichen.

4. Mit Zugang der Anmeldebestätigung durch die Fotoschule kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande.

 

§ 4 Teilnahmegebühren und Zahlungsabwicklung

 1. Die Gebühren für die Teilnahme an der Veranstaltung der Fotoschule verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Teilnahmegebühren.

2. Die Teilnahmegebühr ist vor Antritt der Veranstaltung, spätestens 10 Tage vorher zu entrichten. Detaillierte Zahlungsinformationen werden dem Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung zur Verfügung gestellt. Bis zum vollständigen Zahlungseingang hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung von Drittelregel.

3. Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nur zum Teil nach, besteht für die Fotoschule die Möglichkeit, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 5 Rücktritt des Teilnehmers/Umbuchungen

1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn seinen Rücktritt durch schriftliche Erklärung per E-Mail oder Brief erklären. Dabei fallen bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung keinerlei Kosten für den Teilnehmer an. Bei einem späteren Rücktritt erheben wir folgende Gebühren: 

33% der Teilnahmegebühren bei Rücktritt vom Ende der Widerrufsfrist bis 4 Wochen vor Kursbeginn

50% der Teilnahmegebühren bei Rücktritt zwischen 4 Wochen und 2 Wochen vor dem Kurs

66% der Teilnahmegebühren bei Rücktritt zwischen 2 und 1 Woche vor Kursbeginn und

100% der Teilnahmegebühren bei Rücktritt unter einer Woche vor Kursbeginn.

2. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung bei identischer oder bei höherer Teilnahmegebühr vorzunehmen. Die Umbuchung ist in schriftlicher Form (E-Mail, Brief) bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorzunehmen.

3. Dem Teilnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, bei seiner persönlichen Verhinderung eine Ersatzperson für die Teilnahme an der Veranstaltung zu benennen.

 

§ 6 Rücktritt durch die Fotoschule

1. Drittelregel ist berechtigt, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder sich andere Umstände, die für dich Durchführung von Veranstaltungen notwendig sind, ereignet haben. Wenn eine Veranstaltung von Drittelregel trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt wird, kann Drittelregel bei gleicher Teilnahmegebühr die Dauer der Veranstaltung kürzen oder anpassen.

2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung benannt.

3. Drittelregel ist ebenfalls im Falle der Erkrankung oder Verhinderung des Referenten sowie aus anderen wichtigen Gründen wie Wetter, Streik, Verkehrshindernissen, Großveranstaltungen in der Nähe des Veranstaltungsortes, sonstiger potentieller Gefährdung einzelner oder aller Teilnehmer und/oder der Beteiligten zum Rücktritt berechtigt. Im Falle eines derartigen Rücktritts erhält der Teilnehmer entweder die vollständige Teilnahmegebühr erstattet oder kann eine Umbuchung nach seiner Wahl vornehmen.

4. Drittelregel hat das Recht, einzelne Personen ohne Angabe von Gründen nicht zur Veranstaltung zuzulassen oder von einer solchen auszuschließen, dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn sich der oder die Teilnehmer entgegen den Anweisungen des Referenten oder deren Erfüllungsgehilfen verhält oder sich eines Verstoßes gegen Anstand, Sitte, Respekt gegenüber anderen Teilnehmern oder Beteiligten oder gegen das Gesetz schuldig macht.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

1. Die Haftung von Drittelregel ist ausschließlich auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Drittelregel bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Zudem sind diese Ansprüche nur auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

2. Drittelregel haftet auch nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von technischen Geräten und Ausrüstungen des Teilnehmers, die der Teilnehmer zu der Veranstaltung mitführt.

3. Die vorstehenden Absätze gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen.

4. Sofern dem Teilnehmer Fotoapparate, Objektive, Blitzanlagen, Computer, Zubehör und ähnliches von Drittelregel während der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, haftet er auch bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden an diesen Geräten auf Grundlage der gültigen und einschlägigen Gesetze.

 

§ 8 Urheberrecht

1. Sofern die Fotoschule im Rahmen ihrer Veranstaltungen Arbeitsunterlagen herausgibt, sind diese urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der Fotoschule vervielfältigt oder auf sonstige Weise im Sinne des Urhebergesetzes genutzt werden.

2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung und den Veranstaltungsergebnissen sind nicht gestattet.

3. Während der Veranstaltung gefertigte Fotos können Drittelregel von dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf der Website von Drittelregel zur Illustrationen durchgeführter Veranstaltungen gezeigt werden. Eine weitere Nutzung der Fotos findet nicht statt. Ein Anspruch auf öffentliche Zugänglichmachung und ein Anspruch auf Honorierung bestehen nicht.

 

§ 9 Gutscheine

1. Der Teilnehmer/Kunde kann bei der Fotoschule Gutscheine erwerben.

2. Gutscheine sind bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Erwerb einzulösen.

3. Gutscheine können nicht ausgezahlt werden. Sofern nach Ablauf der unter Ziffer 2 stehenden Frist eine Einlösung nicht mehr möglich und der Anspruch auf Erstattung des Geldwertes noch nicht verjährt sind, ist hierbei der entgangene Gewinn in Höhe von 50 % des Gutscheinwertes abzuziehen.

 

§ 10 Datenschutz

1. Die Fotoschule erhebt, speichert, verändert und übermittelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers ausschließlich zu Erfüllung der eigenen Geschäftszwecke (Begründung, Durchführung und Beendigung des rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses) soweit dies dafür erforderlich ist.

2. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden für Zwecke der Werbung für eigene Angebote der Fotoschule nur verwendet, wenn der Teilnehmer darin gesondert eingewilligt hat.

 

§ 11 Fotoaufnahmen

1. In einer Fotoschule werden natürlich auch Fotografien angefertigt. Dabei kann es vorkommen, dass Teilnehmer sich gegenseitig fotografieren. Dies geschieht rein privat. Die Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Fotos bedarf allerdings einer vorherigen Einwilligung durch den Fotografierten (Betroffenen). Die Teilnehmer müssen, wenn sie diese Fotos veröffentlichen wollen, selbst dafür sorgen, dass ihnen eine  vorherige schriftliche Einwilligung des/der Fotografierten vorliegt. 

2. Bei Kursen für Kinder und Jugendliche müssen die Eltern dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder keine Fotos anderer Kinder veröffentlichen. Die Drittelregel Fotoschule wird in den Kursen die Kinder und Jugendlichen auf das Recht am eigenen Bild hinweisen.

3. Die Drittelregel Fotoschule wird selbst keinerlei Fotos von Kindern und Jugendlichen anfertigen, die an einer der Veranstaltungen teilnehmen.  Im Übrigen wird Drittelregel eventuelle von volljährigen Teilnehmern hergestellte Lichtbilder nur nach vorheriger Zustimmung des Betroffenen veröffentlichen oder auf sonstige Weise verbreiten.

§ 12 Haftung

Im Fall von durch einen minderjährigen Teilnehmer während einer Veranstaltung verschuldeten Schäden haften die Eltern unbeschränkt.

§ 13 Sonstiges

1. Die Fotoschule kann diese AGB jederzeit ändern, indem sie die Änderung veröffentlicht.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist, sofern rechtlich zulässig, Düsseldorf, unabhängig davon, wer von den beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

Stand: 14. Juli 2018